Psychotherapie - Konditionen

Rahmenbedingungen

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer im Gesetz verankerten Schweigepflicht, welche eine absolute Voraussetzung für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und mir ist.

Das bedeutet, dass alles, was Sie sagen, unter uns bleibt. Dies gilt auch gegenüber Behörden, Ärzten, Arbeitgebern, Angehörigen etc.

Detaillierte Informationen dazu gebe ich gerne im Erstgespräch.

Freiwilligkeit

Psychotherapie bedarf Ihrer Mitarbeit und kann daher nur mit Ihrem Einverständnis erfolgen.

Kosten

Eine Therapiestunde (Dauer 50 Min.) kostet € 95,–.

Sie erhalten von mir monatlich bzw. quartalsweise eine Rechnung über die bezahlten Stunden, welche Sie steuerlich im Rahmen von Sonderausgaben absetzen können.

Zuschuss von den Krankenkassen

Mit einer ICD-10-Diagnose zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss pro bezahlter Therapiestunde (Stand Jänner 2020, Angaben ohne Gewähr):

  • ÖGK              € 28,00
  • BVAEB          € 40,00
  • SVS-BSVG    € 50,00
  • SVS-GSVG    € 21,80
  • KFG OÖ        € 65,00

Dafür ist folgende Vorgangsweise erforderlich:

Zwischen unserem 1. und 2. Therapietermin gehen Sie zu Ihrem Hausarzt, der Ihnen eine ärztliche Bestätigung ausstellt. Wir füllen gemeinsam den Kassenantrag aus, den Sie dann zusammen mit der ärztlichen Bestätigung und meiner Honorarnote an Ihre Krankenkasse senden. Dies muss jedenfalls spätestens vor bzw. bis zu unserer 5. Stunde erfolgen. Dannach erhalten Sie von der Kasse einen Bescheid, für wie viele Stunden der Zuschuss gewährt wird (max. 50 Stunden). Falls erforderlich, kann vor Ablauf der 50 Stunden ein neuerlicher Antrag gestellt werden.

Oftmals übernehmen auch private Zusatzversicherungen Kosten für Psychotherapie.

Setting

Ich arbeite mit Einzelpersonen (Erwachsenen, jungen Erwachsenen), Paaren und Gruppen.

Therapiedauer und Frequenz

Die Therapiedauer ist von Ihrer Zielsetzung und unserer Vereinbarung abhängig. Die Frequenz unserer Sitzungen ist im Regelfall einmal wöchentlich, kann jedoch während des Therapieverlaufes in gemeinsamer Absprache bzw. nach Ihrem Bedarf variieren.

Untersuchungen haben gezeigt, dass eine gewisse Regelmäßigkeit und nicht zu lange Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen den therapeutischen Prozess begünstigen. Eine Verkürzung der Abstände auf z.B. zweimal wöchentlich bedeutet jedoch nicht, dass sich die Veränderung auch in der halben Zeit einstellt, weil Sie die Zeit zwischen den Sitzungen für neue Erfahrungen brauchen. Im Falle einer Krise ist es jedoch möglich und mitunter sinnvoll, die Frequenz der Sitzungen für einen kurzen Zeitraum zu erhöhen.